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Vertragsbestimmungen

Vereinbartes Entgelt

Pensionskosten

  • Euro 22.00 pro Tag pro Hund
  • Euro 20.00 pro Tag pro Hund bei 2 Hunden von einem Besitzer im gleichen Zwinger
  • Euro 17.00 pro Tag pro Hund bei 3 und mehr Hunden von einem Besitzer im gleichen Zwinger

Tagesbetreuung für maximal 10 Stunden

  • Euro 18.00 pro Tag
  • Euro 3.00 für jede weitere angefangene Stunde

Läufige Hündinnen

  • Euro 25.00 pro Tag

Medikamentöse Versorgung

  • Euro 3.00 pro Tag zur Tagespauschale

Die Pensionskosten sind bei Abholung des Hundes in BAR zu entrichten.

Gesundheitszustand

Der Besitzer des Hundes versichert, dass das aufgeführte Tier gesund und schutzgeimpft ist. Der Impfpass ist vorzulegen und verbleibt bis zur Abholung in der Hunde-Pension Gandow.

Tierärztliche Versorgung

Sollte der Hund durch Erkrankungen besonderer tierärztlicher Behandlung bedürfen, so ist die Hunde-Pension Gandow berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Hunde-Pension Gandow streckt die Kosten für die Behandlung des Hundes durch den Tierarzt und für Medikamente bis zu einer Höhe von Euro 50.–. Wenn die vom Tierarzt vorgesehenen Behandlungskosten diesen Betrag überschreiten, ist die Hunde-Pension Gandow verpflichtet, vor Entstehung der Kosten mit dem Besitzer des Hundes Rücksprache zu halten. Der Besitzer des Hundes verpflichtet sich, der Hunde-Pension Gandow sämtliche Behandlungskosten und die Kosten für Medikamente zu erstatten.

Schadensersatzansprüche

Sollte der Hund während der Vertragsdauer, insbesondere durch den freien Auslauf, auf dem Gelände der Hunde-Pension Gandow einen Schaden erleiden, so bestehen gegenüber der Hunde-Pension Gandow oder gegen dort anwesende Dritte keinerlei Schadensersatzansprüche, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftpflichtversicherung

Der Besitzer versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Sollte der Hunde-Pension Gandow durch das Verhalten des Hundes ein Sach- oder Personenschaden entstehen und stellt sich dabei heraus, dass eine entsprechende Versicherung nicht bestanden hat oder die Versicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, dann ist der Besitzer des Hundes zum Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verpflichtet. Gleiches gilt, wenn durch den Pensionshund auf dem Gelände der Hunde-Pension Gandow oder Dritten ein Sach- bzw. Personenschaden zugefügt wird. In diesen Fällen ist der Besitzer des Hundes verpflichtet, die Hunde-Pension Gandow von allen Ansprüchen freizuhalten.

Zurückbehaltungsrecht

Der Hunde-Pension Gandow steht wegen aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsansprüche gegen den Besitzer des Hundes ein Zurückbehaltungsrecht an dem Pensionshund zu.

Verspätete Abholung

Für den Fall, dass der Hund nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet vom Ablauf der im Vertrag vereinbarten Pensionszeit, gegen Begleichung aller der Hunde-Pension Gandow zustehenden Zahlungsansprüche abgeholt wird, sind sich der Besitzer und die Hunde-Pension Gandow darin einig, dass das Eigentum an dem Hund auf die Hunde-Pension Gandow übergeht. Die Hunde-Pension Gandow wird in einem solchen Fall den Hund an eine tierliebende Person oder ein Tierheim weitergeben. Sollte ein Verkauf des Hundes möglich sein, ist der nach Verrechnung der Ansprüche der Hunde-Pension Gandow gegen den Besitzer des Hundes verbleibende Teil des Verkaufserlöses an den Besitzer auszukehren.